1. Allgemeines 1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Ctpm. 1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil. 1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von Ctpm bedürfen der Schriftform. 1.4 Ctpm ist berechtigt, diese AGBs zu ändern, indem sie den Kunden im Einzelnen schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist wirksam.
2. Angebot, Vertragsschluss und Rücktritt 2.1 Angebote von Ctpm sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, der Menge, der Lieferfrist, der Liefermöglichkeiten und der Nebenleistungen – unverbindlich. 2.2 Die ausdrückliche Zusicherung von Eigenschaften bedarf der schriftlichen Bestätigung durch Ctpm. 2.3 Der Umfang der von Ctpm zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen, gelten in nachstehender Reihenfolge die Vertriebspartnervereinbarung, die Einzellizenzbedingungen für Ctpm Software, der Softwaresupportvertrag und ergänzend diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2.4 Ctpm behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingter Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor. 2.5 Die Seminaranmeldung muss schriftlich erfolgen und ist verbindlich. Hierzu können Sie das beiliegende Anmeldeformular verwenden, E-Mail oder Fax senden oder über die Website buchen. Sie erhalten von uns umgehend eine Bestätigung. Telefonische Anmeldungen dienen nur zur Vormerkung. Aus pädagogischen Gründen ist die Teilnehmerzahl in den Kursen begrenzt. Die Anmeldungen werden in Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. 2.6 Die Ctpm kann vom Vertrag zurücktreten, falls eine Mindestteilnehmerzahl von 2 nicht erreicht wird, die Veranstaltung wegen Krankheit des Dozenten, aus technischen Gründen oder aus anderen von der Ctpm nicht zu vertretenden Gründen ausfallen muss. Die Ctpm wird vor einer Ausübung des Rücktrittsrechtes versuchen, die Anmeldung auf einen anderen Termin und/oder anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern die Möglichkeit dazu besteht und der Teilnehmer hiermit einverstanden ist. Solche Änderungen wird die ctpm dem Kunden unverzüglich mitteilen. Der Teilnehmer kann bis zum Beginn des Kurses zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Ein Rücktritt seitens des Kunden ist kostenfrei, wenn er spätestens 21 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt. Geht die schriftliche Rücktrittserklärung später ein, so ist vom Kunden die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu bezahlen. Ersatzteilnehmer werden akzeptiert.
3. Installation, Schulung und Beratung 3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch Ctpm als auch die Schulung und die Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet. 3.2 Sofern Ctpm Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere dass die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflicht nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von Ctpm angemessen. Ctpm kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche von Ctpm aus § 643 BGB bleiben unberührt. 3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 3.4 Die Ctpm führt die Veranstaltungen gemäß der Beschreibung im Kursbuch bzw. Internet durch. Geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Die Kursprache ist Deutsch und das Kurmaterial ist sofern in deutscher Sprache erhältlich deutsch sonst englisch. 3.5 Die Trainingsunterlagen oder Teile daraus dürfen ohne Genehmigung weder vervielfältigt, noch nachgedruckt, noch übersetzt, noch an Dritte weitergegeben werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Urheberrechtschutz der im Kurs verwendeten Software zu beachten und keine unerlaubten Kopien anzufertigen.
4. Leistungsumfang 4.1 Ctpm ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen. 4.2 Ctpm ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. 4.3 Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum von Ctpm. Ctpm behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.
5. Lieferfrist 5.1 Von Ctpm angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für den Fall, dass der voraussichtliche Liefertermin von Ctpm um mehr als vier Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, Ctpm eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. 5.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 5.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von Ctpm nicht zu vertretenden Hindernisse, die auf die Lieferung oder Leistung einen erheblichen Einfluss haben; insbesondere bei Streik und Aussperrung bei Ctpm, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
6. Preise 6.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet. 6.2 Schulungs- und Installations- und andere Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet. Die Preise enthalten die Trainingsleistungen und die weiteren, in der oben aufgeführten Preisliste genannten, Zusatzleistungen. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 6.3 Ctpm ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. 6.4 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
7. Zahlung 7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen ohne Abzug per Vorkasse oder per Nachname zu begleichen. In Ausnahmen sind Warenlieferungen ohne Abzug nach 30 Tagen netto, bei Bankeinzug nach 10 Tagen mit 2 % Skonto zu begleichen. Die Regelung der Ausnahmen bei Warenlieferungen bedürfen der Schriftform. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Dienstleistungen sofort netto Kasse zu begleichen. In Ausnahmen sind Dienstleistungen ohne Abzug nach 30 Tagen netto, bei Bankeinzug nach 10 Tagen mit 2 % Skonto zu begleichen. Die Regelung der Ausnahmen bei Dienstleistungen bedürfen der Schriftform. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Ctpm berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder Ctpm einen höheren Schaden nachweist. 7.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von Ctpm verrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 7.3 Schuldet der Kunde Ctpm mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.
8. Annahmeverzug des Kunden Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist Ctpm nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Verlangt Ctpm Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswerts, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder Ctpm einen höheren Schaden nachweist.
9. Gefahrenübergang; Abnahme von Leistungen, Gewährleistung; Nachbesserung bei. Dienstleistungen 9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. 9.2 Ist der Kunde kein Verbraucher, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden. 9.3 Von Ctpm auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter von Ctpm unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er Ctpm unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei Ctpm ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. 9.4 Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, haftet Ctpm bei Mängeln ihrer Hardware, Software bzw. Dienst- oder Werkleistungen nach Maßgabe der für diese geltenden besonderen Bestimmungen. 9.5 Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten hat der Kunde Ctpm in jedem Fall zunächst zur kostenlosen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung aufzufordern.
10. Eigentumsvorbehalt 10.1 Ctpm behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten sowie das Nutzungsrecht bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Ctpm in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte. 10.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für Ctpm zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an Ctpm ab. Ctpm nimmt die Abtretung an. 10.3 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an Ctpm ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von Ctpm hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner offen zu legen. Ctpm ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen. 10.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist Ctpm berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Ctpm ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen. 10.5 Bei einem Rücknahmerecht Ctpms gemäß vorstehendem Absatz ist Ctpm berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von Ctpm den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten. 10.6 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
11. Umfang der Rechtseinräumung Ctpm behält an der eigen entwickelten und gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Im Übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Lizenzbedingungen für Ctpm Software für die jeweiligen Produkte.
12. Haftung 12.1 Ctpm haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Ctpms, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die Ctpm, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. 12.2 Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Ctpm, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch haftet Ctpm im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen. 12.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 12.4 Soweit Ctpm nach Ziffer 12.2 haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von Ctpm beschränkt. 12.5 Ctpm haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können. 12.6 Die Regelungen dieser Ziffer 12 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Ctpm. 12.7 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
13. Schutzrechte Dritter Der Kunde verpflichtet sich, Ctpm von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Ctpm Ware unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Ctpm auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Ctpm ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
14. Abtretbarkeit von Ansprüchen Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Ctpm geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit Ctpm geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von Ctpm ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
15. Sonstiges Für Schäden, die durch Unfälle in unserem Hause, Verlust oder Diebstahl von eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe und Wertgegenstände entstehen, wird keine Haftung übernommen, es sei denn, dass der Schaden auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Weise beruht. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
16. Schlussbestimmungen 16.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. 16.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980). 16.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von ctpm ist Lindlar. 16.4 Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Lindlar vereinbart oder nach Wahl von ctpm.
Lindlar, den 01. Januar 2004
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